Neun Lebenssituationen
Neun typische Situationen, jede mit den Regeln, die dort ins Gewicht fallen, und einer Förderkurve aus derselben Rechnung wie im Förderrechner. Bei manchen ist die Förderung die Frage, bei anderen die Garantie, der Rentenfaktor oder ein Vertrag, der sich gar nicht übertragen lässt – und bei einigen ist „ruhen lassen und neu starten“ die naheliegende dritte Möglichkeit. Keine der Personen ist echt, nichts hier ist eine Empfehlung.
Lena · Markus · Familie Yilmaz · Sandra · Tobias · Brigitte · Jens · Karin und Peter · Herr Weber
Lena, 24, Berufseinsteigerin
Erstes Gehalt, 28.000 € brutto, noch kein Riester-Vertrag.
Lena hat 2026 angefangen zu arbeiten und überlegt, ob sie noch schnell einen Riester-Vertrag abschließen soll, bevor es ihn nicht mehr gibt. Sie zahlt 50 € im Monat.
- Riester: 302 € – davon 302 € Zulagen und 0 € Steuerersparnis
- Altersvorsorgedepot: 440 € – davon 440 € Zulagen und 0 € Steuerersparnis
Steuerersparnis geschätzt mit 26 % Grenzsteuersatz.
Die Regeln, die hier zählen
- Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31. Dezember 2026; ab 2027 steht das Altersvorsorgedepot offen.
- Unter 25 gibt es in beiden Systemen einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus.
- Beim Riester-Vertrag müsste sie 4 Prozent des Bruttos (1.120 € abzüglich Zulage) einzahlen, um die volle Grundzulage zu bekommen; im AVD gibt es die Zulage anteilig ab 120 € Jahresbeitrag.
- Mit über 40 Jahren Restlaufzeit ist der Unterschied zwischen Garantie (Riester) und bis zu 100 Prozent Aktien (AVD) besonders groß – in beide Richtungen.
Kurz gesagt: Die Kurve zeigt nur die Förderung. Was Lena in 40 Jahren aus 50 € macht, hängt vor allem von Kosten und Anlage ab – dafür ist der Wechsel-Check da.
Markus, 41, alleinstehend
60.000 € brutto, Riester-Fondssparplan seit 2012, 150 € im Monat.
Markus hat vor 14 Jahren einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen, zahlt 150 € im Monat und hat rund 28.000 € Guthaben. Kinder hat er nicht.
- Riester: 685 € – davon 164 € Zulagen und 521 € Steuerersparnis
- Altersvorsorgedepot: 816 € – davon 540 € Zulagen und 276 € Steuerersparnis
Steuerersparnis geschätzt mit 35 % Grenzsteuersatz.
Die Regeln, die hier zählen
- Ohne Kinder besteht die Riester-Förderung aus 175 € Zulage plus Steuerabzug bis 2.100 €; im AVD bis 540 € Zulage plus Abzug bis 6.840 €.
- Sein Vertrag ist älter als fünf Jahre: Der Altanbieter darf beim Übertrag keine Wechselkosten berechnen.
- Beim Fondssparplan wird der Depotwert als Geldwert übertragen – kein Übertragungswert-Abschlag wie bei Versicherungen.
- Mit rund 25 Jahren Restlaufzeit wirkt die Kostendifferenz zwischen altem Vertrag und AVD über die Zeit; die Beispielrechnung im Wechsel-Check zeigt sie.
Kurz gesagt: Bei 150 € im Monat liegen beide Förderungen nah beieinander; der Unterschied wächst mit dem Beitrag, weil der AVD-Steuerabzug bis 6.840 € reicht.
Familie Yilmaz, zwei Kinder
45.000 € brutto (ein Einkommen), zwei Kinder, Riester-Versicherung, 100 € im Monat.
Ein Einkommen, zwei Kinder unter zehn, eine Riester-Rentenversicherung von 2016 mit 100 € Monatsbeitrag. Die Kinderzulagen waren der Grund für den Abschluss.
- Riester: 775 € – davon 775 € Zulagen und 0 € Steuerersparnis
- Altersvorsorgedepot: 990 € – davon 990 € Zulagen und 0 € Steuerersparnis
Steuerersparnis geschätzt mit 24 % Grenzsteuersatz.
Die Regeln, die hier zählen
- Zwei Kinderzulagen à 300 € plus 175 € Grundzulage = 775 € im Jahr bei Riester, sobald der Mindestbeitrag (hier rund 1.025 €) erreicht ist.
- Im AVD gibt es die Kinderzulage beitragsproportional bis 300 € je Kind; bei 100 € im Monat ergeben sich 390 € Grundzulage plus bis zu 600 € Kinderzulage.
- Die Kinderzulagen enden mit dem Kindergeld – die Kurve verschiebt sich dann nach unten, in beiden Systemen.
- Versicherungsvertrag von 2016: Abschlusskosten sind verrechnet, der Übertragungswert steht in der Standmitteilung.
Kurz gesagt: Die gestrichelte Linie ist der Kipppunkt: Darunter liegt Riester vorn, darüber das AVD. Die Anrechnung der neuen Kinderzulage ist noch nicht in allen Details geregelt.
Sandra, 38, Teilzeit, zwei Kinder
18.000 € brutto, alleinerziehend, Riester-Banksparplan mit 25 € im Monat.
Sandra zahlt den Mindestbeitrag in einen Riester-Banksparplan und bekommt dafür jedes Jahr 775 € Zulagen – mehr als das Doppelte ihres eigenen Beitrags.
- Riester: 775 € – davon 775 € Zulagen und 0 € Steuerersparnis
- Altersvorsorgedepot: 750 € – davon 750 € Zulagen und 0 € Steuerersparnis
Steuerersparnis geschätzt mit 18 % Grenzsteuersatz.
Die Regeln, die hier zählen
- Bei geringem Einkommen reicht der Sockelbeitrag von 60 € im Jahr für die volle Riester-Zulage, weil die Zulagen auf den 4-Prozent-Mindestbeitrag angerechnet werden.
- Im AVD ist die Förderung beitragsproportional: Bei 300 € im Jahr gibt es 150 € Grundzulage plus bis zu 300 € je Kind, begrenzt durch den Beitrag.
- Der Kipppunkt liegt für Sandra bei etwa 50 € im Monat – erst darüber fördert das AVD höher.
- In der Auszahlung schützt der Freibetrag bei der Grundsicherung 100 € plus 30 Prozent des Rests – in beiden Systemen.
Kurz gesagt: Das ist der Fall, für den Riester gebaut wurde. Die Kurve zeigt, warum die Seite Familien mit kleinem Einkommen nicht über einen Kamm schert.
Tobias, 45, selbstständig
70.000 € Gewinn, ein Kind, bisher nicht riester-berechtigt, Basisrente vorhanden.
Tobias ist Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht. Riester stand ihm nie offen; er hat eine Basisrente. Ab 2027 kann er 250 € im Monat gefördert ins Altersvorsorgedepot einzahlen.
- Riester: nicht möglich (nicht förderberechtigt)
- Altersvorsorgedepot: 1.449 € – davon 840 € Zulagen und 609 € Steuerersparnis
Steuerersparnis geschätzt mit 38 % Grenzsteuersatz.
Die Regeln, die hier zählen
- Selbstständige sind ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt – bisher nur über einen Ehepartner.
- Es gibt für ihn keinen Riester-Vertrag, den er übertragen könnte; die Riester-Kurve entfällt.
- Bei 3.000 € Jahresbeitrag: 540 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage, dazu Sonderausgabenabzug bis 6.840 € mit Günstigerprüfung.
- Die Basisrente bleibt daneben bestehen; sie ist nicht Teil der Reform.
Kurz gesagt: Für Tobias gibt es keine Wechselfrage, sondern eine Einstiegsfrage: Standarddepot, freies Depot oder Garantieprodukt.
Brigitte, 59, sieben Jahre bis zur Rente
Riester-Rentenversicherung seit 2004, 41.000 € Guthaben, garantierter Rentenfaktor 28.
Brigitte zahlt noch sieben Jahre 100 € im Monat. Ihre Versicherung garantiert zu Rentenbeginn 46.000 € und einen Rentenfaktor von 28 – also rund 130 € Monatsrente je 46.000 €.
Die Regeln, die hier zählen
- Weniger als zehn Jahre Restlaufzeit: Die Beitragsgarantie des Riester-Vertrags gilt bis Rentenbeginn; das Altersvorsorgedepot hat keine.
- Wer vor dem 1. Januar 2027 in die Auszahlung geht, bleibt in der Riester-Logik (30 Prozent Einmalbetrag, Rest Rente).
- Die Förderung ist bei 100 € im Monat in beiden Systemen ähnlich – für Brigitte ist die Auszahlungsform die größere Frage als die Zulage.
- Rentenfaktor 28 heißt: Die Rentensumme erreicht das Kapital erst mit etwa 96 Jahren. Ein Auszahlungsplan bis 85 zahlt mehr pro Monat, endet aber mit 85.
Kurz gesagt: Die Förderkurve ist für Brigitte fast nebensächlich. Der Wechsel-Check zeigt für sie den Auszahlungsblock: Leibrente gegen Auszahlungsplan.
Jens, 34, Riester-Versicherung von 2023
48.000 € brutto, fondsgebundene Riester-Versicherung seit drei Jahren, 100 € im Monat.
Jens hat 2023 abgeschlossen. Die Abschlusskosten sind noch nicht vollständig verrechnet: Eingezahlt hat er 3.600 €, der Übertragungswert liegt bei 2.400 €. Sein Vertrag ist jünger als fünf Jahre.
Die Regeln, die hier zählen
- Vertrag unter fünf Jahren: Der Altanbieter darf beim Übertrag bis zu 150 € Wechselkosten berechnen – ab dem fünften Jahr nicht mehr.
- Der Übertragungswert liegt deutlich unter den Beiträgen, weil die Abschlusskosten in den ersten Jahren verrechnet werden. Diese Kosten sind unabhängig vom Übertrag bereits weg.
- Beitragsfrei stellen ist eine eigene Option: Das Guthaben bleibt im Vertrag, neue Zulagen fließen dann in ein Altersvorsorgedepot – beides nebeneinander ist erlaubt, nur nicht doppelt gefördert.
- Die Beitragsgarantie sichert erst zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen – nicht beim Übertrag zwischendurch.
Kurz gesagt: Für Jens sind es drei Zahlen, keine Kurve: 150 € Wechselkosten, 1.200 € Differenz zwischen Beiträgen und Übertragungswert, und das Jahr, in dem der Vertrag fünf wird (2028). Die Option „ruhen lassen und AVD starten“ steht im Gesetz gleichberechtigt neben dem Übertrag.
Karin und Peter, Wohn-Riester seit 2014
Eigenheim, Riester-Darlehen in Tilgung, Wohnförderkonto mit 31.000 €.
Das Paar hat 2014 mit Wohn-Riester gebaut. Das geförderte Kapital steckt in der Tilgung; das Wohnförderkonto beim Finanzamt steht bei 31.000 € und verzinst sich mit 2 Prozent.
Die Regeln, die hier zählen
- Bei laufender Tilgung gibt es kein Guthaben, das übertragen werden könnte – das Kapital ist in der Immobilie.
- Für den Übertrag eines Wohnförderkontos ins neue System gibt es keine bestätigte Regel; aufnehmende Anbieter lehnen nach bisherigen Angaben ab.
- Die Zulagen für die Tilgung fließen weiter wie bisher; die nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos ab Rentenbeginn bleibt in jedem Fall.
- Ein Altersvorsorgedepot lässt sich zusätzlich eröffnen; die Förderung gibt es dann nur für einen der beiden Verträge.
Kurz gesagt: Für Karin und Peter ist der Übertrag praktisch nicht verfügbar. Ihr Vertrag läuft weiter – die Frage ist höchstens, ob ein zweiter Vertrag im neuen System dazu kommt. Die Kurve zeigt nur, was die Förderung dort wäre.
Herr Weber, 52, klassische Riester-Versicherung von 2004
Rechnungszins 2,75 Prozent, garantierter Rentenfaktor 38, Guthaben 52.000 €.
Herr Weber hat einen der frühen Verträge: Der Versicherer garantiert 2,75 Prozent Verzinsung auf das Deckungskapital und einen Rentenfaktor von 38 – also 380 € Monatsrente je 100.000 €. Solche Faktoren gibt es heute nicht mehr.
Die Regeln, die hier zählen
- Der garantierte Rentenfaktor gilt nur in diesem Vertrag. Beim Übertrag geht er verloren; ein späterer Rentenkauf läuft zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (heute typisch 25 bis 30).
- Der garantierte Rechnungszins von 2,75 Prozent gilt auf das Deckungskapital bis Rentenbeginn – im Altersvorsorgedepot gibt es keine Verzinsungsgarantie.
- Der Vertrag ist über 20 Jahre alt: keine Wechselkosten, Abschlusskosten längst verrechnet, Übertragungswert nahe am Guthaben.
- Die Förderung ist bei 160 € im Monat in beiden Systemen ähnlich; der Unterschied liegt in Garantie und Verrentung, nicht in der Zulage.
Kurz gesagt: Der Rentenfaktor 38 bedeutet: Die Rentensumme erreicht das Kapital mit etwa 89 Jahren statt mit 95 bis 100 wie bei heutigen Faktoren. Das ist eine Eigenschaft des alten Vertrags, die kein neues Produkt mitbringt – und der Wechsel-Check zeigt sie im Auszahlungsblock.
Annahmen: Fördersätze nach dem Altersvorsorgereformgesetz (Stand August 2026), Grenzsteuersatz aus dem Einkommen geschätzt, Kinderzulage im AVD in Höhe des Beitrags bis 300 € je Kind (Anrechnung noch nicht abschließend geregelt). Kosten, Rendite, Garantie und Auszahlung sind nicht Teil der Kurve.