Riester und Altersvorsorgedepot – in einfachen Worten
Sie haben irgendwann einen Riester-Vertrag unterschrieben, zahlen seitdem monatlich ein und bekommen einmal im Jahr einen Brief, den Sie abheften. Jetzt hören Sie, dass sich etwas ändert. Diese Seite erklärt es so, wie man es einem Freund beim Kaffee erklären würde.
Was Riester überhaupt ist
Stellen Sie sich eine Spardose vor, in die Sie jeden Monat Geld werfen. Das Besondere: Der Staat wirft mit. Jedes Jahr legt er 175 Euro dazu, und für jedes Kind noch einmal 300 Euro. Dafür hat er eine Bedingung: Das Geld bleibt in der Dose, bis Sie in Rente gehen, und dann wird es als monatliche Rente ausgezahlt – nicht auf einmal. Das ist Riester. Erfunden 2002, benannt nach dem damaligen Arbeitsminister.
Die Spardose gibt es in verschiedenen Bauarten: als Versicherung (meist mit Garantie und höheren Kosten), als Fondssparplan (das Geld wird in Aktienfonds angelegt), als Banksparplan (Zinsen) oder als Wohn-Riester (das Geld steckt im Eigenheim). Welche Sie haben, steht auf Ihrem Jahresbrief – der heißt Standmitteilung.
Warum viele unzufrieden sind
Zwei Gründe. Erstens: Viele Riester-Verträge sind teuer – die Kosten fressen einen Teil der Zulage wieder auf. Zweitens: Weil der Anbieter garantieren muss, dass am Ende mindestens das Eingezahlte da ist, darf er das Geld kaum in Aktien anlegen. Sicher, aber wenig Wachstum. Die Rente daraus ist deshalb oft enttäuschend klein.
Was das Altersvorsorgedepot ist
Flexibel per Sparplan oder Einmalbetrag, ab 120 € im Jahr. Gefördert bis 1.800 € Eigenbeitrag, steuerlich abzugsfähig bis 6.840 €.
Bis zu 540 € im Jahr, je Kind bis 300 € (in Höhe des Beitrags), einmalig 200 € unter 25.
Kursgewinne und Erträge bleiben bis zur Auszahlung unversteuert. Ohne Garantie im freien Depot, mit Garantie im Garantieprodukt.
Bis zu 30 % auf einmal, der Rest als Auszahlungsplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente. Versteuert wird erst dann – als Einkommen.
Das Altersvorsorgedepot – die Abkürzung ist AVD – ist die neue Spardose, die es ab dem 1. Januar 2027 gibt. Der Staat wirft wieder mit, sogar mehr: bis zu 540 Euro im Jahr statt 175, plus 300 Euro je Kind. Die Bauart ist anders: Das Geld liegt in einem Wertpapierdepot, das Sie selbst zusammenstellen können, ohne Garantie und mit mehr Aktien – also mehr Chance auf Wachstum, aber auch Schwankungen. Wer das nicht will, kann ein fertiges „Standarddepot“ nehmen (billig, vom Anbieter gesteuert) oder ein Produkt mit Garantie. Am Ende gibt es die Wahl: lebenslange Rente, ein Auszahlungsplan bis 85, oder bis zu 30 Prozent auf einmal.
Was am 1. Januar 2027 passiert
- Neue Riester-Verträge gibt es nicht mehr. Die neue Spardose löst die alte ab.
- Ihr alter Vertrag bleibt. Niemand nimmt ihn Ihnen weg, niemand verändert ihn. Er läuft weiter wie bisher, mit den alten Zulagen. Das nennt man Bestandsschutz.
- Sie können Ihr Riester-Geld in die neue Spardose umziehen lassen. Das heißt Übertrag. Die alten Zulagen kommen mit, Sie müssen nichts zurückzahlen.
Die vier Dinge, die Sie tun können
| Sie … | Was das heißt |
|---|---|
| … tun nichts | Alles bleibt, wie es ist. Völlig in Ordnung. |
| … hören auf einzuzahlen | Das Geld bleibt in der alten Dose und wächst weiter, nur ohne neue Zulagen. Die Sparrate können Sie ab 2027 in die neue Dose lenken. |
| … lassen die neue Förderung in den alten Vertrag | Manche Anbieter bieten an, den alten Vertrag ab 2027 mit den neuen, höheren Zulagen weiterzuführen. Die Dose bleibt dieselbe, nur der Staat wirft mehr rein. Das ist nach Anbieterangaben nicht rückgängig zu machen. |
| … ziehen um | Das Guthaben wandert in ein Altersvorsorgedepot Ihrer Wahl. Der alte Anbieter darf höchstens 150 Euro dafür verlangen – und gar nichts, wenn der Vertrag älter als fünf Jahre ist. Zustimmen muss er nicht. |
Woran Sie denken sollten, bevor Sie umziehen
- Garantie gegen Chance. In der alten Dose ist das Eingezahlte garantiert. In der neuen nicht – dafür kann es mehr werden. Wer kurz vor der Rente steht, wägt anders ab als jemand mit 25 Jahren Zeit.
- Der Umzugswert. Bei Versicherungen kommt oft weniger in der neuen Dose an, als auf dem Brief als Guthaben steht. Die Zahl heißt Übertragungswert und steht in der Standmitteilung oder auf Nachfrage.
- Kinder und kleines Einkommen. Wer wenig verdient und mehrere Kinder hat, bekommt im alten System manchmal mehr Zulage als im neuen. Das lässt sich nachrechnen.
- Nicht vor 2027 in Rente gehen lassen. Wer die Auszahlung schon vor dem Jahreswechsel startet, bleibt in der alten Logik.
Was diese Seite für Sie tut – und was nicht
Diese Seite sagt Ihnen nicht, was Sie tun sollen. Sie zeigt Ihnen, welche Regeln für Ihren Vertrag gelten, was der Umzug kostet und wie er abläuft – damit Sie selbst entscheiden können, allein oder mit einer Verbraucherzentrale. Der Wechsel-Check braucht dafür sechs Angaben, oder Sie fotografieren einfach Ihre Standmitteilung.
Die wichtigsten Wörter
| Wort | Bedeutet |
|---|---|
| Zulage | Der Betrag, den der Staat jedes Jahr in Ihre Spardose legt |
| Standmitteilung | Der Jahresbrief vom Anbieter mit Guthaben, Kosten und Zulagen |
| Übertrag | Der Umzug des Guthabens von einem Vertrag in einen anderen |
| Übertragungswert | Der Betrag, der beim Umzug tatsächlich ankommt |
| Bestandsschutz | Ihr alter Vertrag darf so weiterlaufen wie bisher |
| Altersvorsorgedepot (AVD) | Die neue Spardose ab 2027 – ein Wertpapierdepot mit staatlicher Förderung |
| Standarddepot | Die fertige, günstige Variante der neuen Spardose, vom Anbieter gesteuert |
| Garantieprodukt | Die Variante mit Garantie auf 80 oder 100 Prozent des Eingezahlten |
| Auszahlungsplan | Das Geld wird bis zum 85. Geburtstag in Raten ausgezahlt; was übrig ist, wird vererbt |
| Rentenfaktor | Wie viel Monatsrente Sie je 10.000 Euro Guthaben bekommen – steht in der Versicherungspolice |
Kurz gefragt
Muss ich jetzt schnell etwas tun?
Nein. Es gibt keine Frist. Ihr Vertrag läuft weiter, und umziehen können Sie ab 2027 jederzeit.
Verliere ich beim Umzug meine Zulagen?
Nein. Alle Zulagen bleiben. Nur im Jahr des Umzugs wird das umgezogene Geld nicht noch einmal gefördert – Ihre laufenden Beiträge schon.
Ist die neue Spardose besser?
Das kommt darauf an – auf Ihre Kosten, Ihre Restlaufzeit, Ihre Kinder und darauf, wie wichtig Ihnen die Garantie ist. Genau das zeigt der Wechsel-Check als Fakten, ohne Urteil.
Was Sie jetzt prüfen können
- Finden Sie Ihre letzte Standmitteilung – sie beantwortet die meisten Fragen.
- Welche Bauart hat Ihr Vertrag: Versicherung, Fondssparplan, Banksparplan oder Wohn-Riester?
- Wie viele Jahre bleiben bis zur Rente?
- Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.