Bestandsschutz: Was sich an Ihrem Riester-Vertrag ab 2027 nicht ändert
Die wichtigste Regel zuerst: Kein bestehender Riester-Vertrag wird durch die Reform beendet, verändert oder automatisch übertragen. Wer nichts tut, hat ab 2027 denselben Vertrag mit denselben Regeln wie heute.
Was Bestandsschutz bedeutet
Das Altersvorsorgereformgesetz führt zum 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot ein und schließt die Riester-Rente für Neuabschlüsse. Für die rund 15 bis 16 Millionen bestehenden Verträge gilt: Sie werden vom Anbieter weitergeführt und vom Staat weiter nach den bisherigen Riester-Regeln gefördert. Grundzulage (175 Euro), Kinderzulage (300 Euro je Kind für Verträge ab 2008, 185 Euro für ältere), Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro, Beitragsgarantie und die Regeln zur Auszahlung bleiben.
Es gibt keine Frist, bis zu der Sie etwas entscheiden müssen. Der Übertrag ins Altersvorsorgedepot ist eine Möglichkeit, die ab 2027 dauerhaft besteht, keine Pflicht und kein Zeitfenster.
Was Bestandsschutz nicht bedeutet
- Er schützt nicht vor den Kosten des eigenen Vertrags. Laufende Kosten, Garantiekosten und Fondskosten bleiben, wie sie vertraglich vereinbart sind.
- Er friert die Förderung nicht auf dem Niveau des neuen Systems ein. Die höhere Förderung des Altersvorsorgedepots (bis zu 540 Euro Grundzulage) gilt nur dort. Im Riester-Vertrag bleibt es bei 175 Euro.
- Er ermöglicht keine parallele Förderung. Nach den veröffentlichten Regeln wird die staatliche Förderung nicht doppelt gewährt. Wer ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot einzahlt und gleichzeitig den Riester-Vertrag bespart, erhält die Zulagen nicht für beide Verträge.
- Er hindert den Anbieter nicht, die neue Fördersystematik anzubieten. Anbieter können ihren Kundinnen und Kunden anbieten, den bestehenden Vertrag ab 2027 nach den neuen Förderregeln fortzuführen. Diese Umstellung ist nach Angaben von Anbietern unwiderruflich.
Wer von wem angeschrieben wird
Anbieter informieren ihre Bestandskunden in den kommenden Monaten über die Reform. Diese Schreiben enthalten in der Regel drei Dinge: den Hinweis auf den Bestandsschutz, das Angebot der neuen Fördersystematik im bestehenden Vertrag und gegebenenfalls ein eigenes Altersvorsorgedepot des Hauses. Ein solches Schreiben ist eine Information des Anbieters, keine Aufforderung. Antworten müssen Sie nur, wenn Sie etwas ändern wollen.
Kurz gefragt
Muss ich bis Ende 2026 etwas entscheiden?
Nein. Der Vertrag läuft ab 2027 unverändert weiter. Der Übertrag ins Altersvorsorgedepot ist ab 2027 dauerhaft möglich.
Kann ich Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot gleichzeitig fördern lassen?
Nach den veröffentlichten Regeln nicht. Die Förderung wird nicht doppelt gewährt.
Verliere ich Zulagen, wenn ich nichts tue?
Nein. Bereits erhaltene Zulagen bleiben, künftige Zulagen fließen weiter nach den Riester-Regeln, solange Sie die Mindestbeiträge einhalten.
Was Sie jetzt prüfen können
- Wann wurde Ihr Vertrag abgeschlossen (vor oder nach 2008 – das bestimmt die Kinderzulage)?
- Welche laufenden Kosten nennt Ihre letzte Standmitteilung?
- Hat Ihr Anbieter bereits angekündigt, die neue Fördersystematik im bestehenden Vertrag anzubieten?
- Zahlen Sie den Mindesteigenbeitrag (4 Prozent des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 Euro), damit die volle Zulage fließt?
- Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Veröffentlichungen von Anbietern (Allianz, ING, MLP, Union Investment) zur Umsetzung, Stand Juli/August 2026
Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.