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Ratgeber · Überblick

Vier Wege für Ihren Riester-Vertrag ab 2027

Stand: 25. August 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten · Information, keine Beratung

Ab 2027 stehen für einen bestehenden Riester-Vertrag vier Wege offen. Alle vier sind gesetzlich zulässig. Diese Seite stellt sie nebeneinander, ohne einen zu bevorzugen.

WegWas passiertFörderungKostenUmkehrbar?
1 · WeiterführenVertrag läuft unverändert, Beiträge fließen weiterRiester-Regeln: 175 € Grundzulage, 300 € je Kind, Sonderausgabenabzug bis 2.100 €Vertragskosten wie bisherjederzeit in jeden anderen Weg
2 · Beitragsfrei stellenKeine neuen Beiträge; Guthaben bleibt investiertKeine neuen Zulagen; bisherige bleibenLaufende Kosten auf das Guthaben bleibenja, Wiederaufnahme der Beiträge oder späterer Übertrag
3 · Neue Fördersystematik im VertragVertrag bleibt beim Anbieter, wird ab 2027 nach den neuen Regeln gefördertNeue Regeln: bis 540 € Grundzulage, 300 € je KindVertragskosten bleiben; ggf. bleibt die Garantienach Anbieterangaben unwiderruflich
4 · ÜbertragenGuthaben wechselt in ein Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter Ihrer WahlNeue Regeln ab dem Folgejahr; im Übertragungsjahr keine erneute Förderung des übertragenen KapitalsAlt: 0 € (Vertrag ≥ 5 Jahre) oder max. 150 €; Neu: max. 150 €Übertrag zwischen Anbietern ist auch später möglich

Weg 1: Weiterführen

Der Vertrag bleibt, wie er ist. Sinnvoll zu wissen: Die Riester-Beitragsgarantie gilt weiter, ebenso die Regeln zur Auszahlung (Verrentung, maximal 30 Prozent Einmalauszahlung). Die Förderung bleibt auf dem heutigen Niveau. Bei Verträgen mit hohen laufenden Kosten und langer Restlaufzeit wirkt sich die Kostendifferenz zum Altersvorsorgedepot über die Jahre aus; bei rentennahen Verträgen mit Garantie fällt sie weniger ins Gewicht. Wie stark, zeigt die Beispielrechnung im Wechsel-Check.

Weg 2: Beitragsfrei stellen

Ein formloses Schreiben an den Anbieter genügt. Das Guthaben bleibt angelegt, neue Zulagen gibt es nicht mehr. Dieser Weg wird häufig mit einem parallelen Altersvorsorgedepot kombiniert, in das die Sparrate ab 2027 fließt. Die laufenden Kosten des Riester-Vertrags auf das vorhandene Guthaben bleiben bestehen – das ist der Unterschied zum Übertrag.

Weg 3: Neue Fördersystematik im bestehenden Vertrag

Das Gesetz erlaubt Anbietern, bestehende Verträge ab 2027 nach den neuen Förderregeln fortzuführen. Ob Ihr Anbieter das anbietet, steht nicht im Gesetz, sondern in seinem Angebot. Die Umstellung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter und ist nach dessen Angaben unwiderruflich. Produkt, Kosten und Garantie bleiben dabei, nur die Förderlogik wechselt.

Weg 4: Übertragen

Das gebildete Altersvorsorgevermögen wird als Geldwert auf ein Altersvorsorgedepot übertragen. Der bisherige Anbieter muss nicht zustimmen. Übertragen wird der Geldwert, nicht die Fondsanteile; bei Versicherungsverträgen ist das der vertraglich definierte Übertragungswert, der vom ausgewiesenen Guthaben abweichen kann. Details: Warum der Übertragungswert nicht das Guthaben ist.

Wohn-Riester ist ein SonderfallOb und wie Verträge mit Wohnförderkonto übertragen werden können, ist nach den vorliegenden Veröffentlichungen nicht eindeutig. Eigene Seite dazu.

Kurz gefragt

Kann ich Weg 2 und ein neues Altersvorsorgedepot kombinieren?

Ja. Der Riester-Vertrag ruht beitragsfrei, die Förderung fließt ins Altersvorsorgedepot. Beide Verträge gleichzeitig zu fördern ist nicht vorgesehen.

Ist der Übertrag an eine Frist gebunden?

Nein. Er ist ab 1. Januar 2027 dauerhaft möglich.

Was Sie jetzt prüfen können

  • Bietet Ihr Anbieter Weg 3 an, und zu welchen Bedingungen?
  • Wie hoch ist der Übertragungswert laut Ihrer Standmitteilung im Vergleich zum Guthaben?
  • Wie viele Jahre bleiben bis zur geplanten Auszahlung?
  • Welche laufenden Kosten in Prozent nennt Ihre Standmitteilung?
Quellen
  • Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
  • Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
  • Veröffentlichungen von Anbietern (Allianz, ING, MLP, Union Investment) zur Umsetzung, Stand Juli/August 2026

Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.