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Ratgeber · Kosten

Die 150-Euro-Regel: Was der Übertrag kosten darf und was nicht

Stand: 25. August 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten · Information, keine Beratung

Das Gesetz deckelt die Kosten des Übertrags auf beiden Seiten. Was erlaubt ist, was nicht, und warum die Regel für alte Verträge anders wirkt als für junge.

Beim bisherigen Anbieter

Vertragsalter beim ÜbertragZulässige Wechselkosten
Weniger als 5 Jahrehöchstens 150 Euro
5 Jahre oder mehr0 Euro

Maßgeblich ist das Vertragsalter zum Zeitpunkt des Übertrags, nicht zum Jahreswechsel. Ein im Frühjahr 2022 abgeschlossener Vertrag ist im Frühjahr 2027 fünf Jahre alt; ein Übertrag danach ist kostenfrei, davor darf der Anbieter bis zu 150 Euro verlangen.

Beim neuen Anbieter

Was nicht unter die Regel fällt

So lässt sich die Regel nachrechnenBei einem Übertragungswert von 20.000 Euro und 0 Euro Wechselkosten (Vertrag älter als fünf Jahre) beträgt der maximale Abzug 150 Euro beim neuen Anbieter, also 0,75 Prozent einmalig. Bei 5.000 Euro und einem jungen Vertrag können es 300 Euro sein, also 6 Prozent. Die Regel wirkt bei kleinen Guthaben relativ stärker.

Kurz gefragt

Kann der alte Anbieter den Übertrag verweigern oder verzögern?

Zustimmen muss er nicht. Zu Fristen für die Abwicklung liegen noch keine Verwaltungsvorschriften vor; wir tragen Erfahrungswerte ab 2027 in der Anbieterdatenbank zusammen.

Gilt der Deckel auch für Übertragungen zwischen zwei Altersvorsorgedepots?

Die 150-Euro-Grenzen gelten für Anbieterwechsel im neuen System ebenfalls.

Was Sie jetzt prüfen können

  • Vertragsbeginn laut Police oder erster Standmitteilung: Wann wird der Vertrag fünf Jahre alt?
  • Welchen Übertragungswert nennt Ihre Standmitteilung?
  • Welche Kosten für die Annahme übertragener Guthaben nennt das Preisverzeichnis des Anbieters, den Sie in Betracht ziehen?
Quellen
  • Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
  • Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge

Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.