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Ratgeber · Vertragstypen

Warum beim Übertrag nicht das ganze Guthaben ankommt

Stand: 25. August 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten · Information, keine Beratung

Wie viel beim Übertrag ankommt, hängt vom Vertragstyp ab. Übertragen wird immer ein Geldwert, nie Fondsanteile. Bei Versicherungen entscheidet die Kalkulation des Versicherers, was dieser Geldwert ist.

Fondssparplan und Banksparplan

Das Guthaben ist der aktuelle Wert der Fondsanteile beziehungsweise das Sparguthaben. Beim Übertrag werden die Anteile verkauft und der Erlös überwiesen; die Anteile selbst wandern nicht mit. Der Übertragungswert entspricht in der Regel dem Depot- oder Kontostand am Übertragungsstichtag, abzüglich zulässiger Wechselkosten.

Rentenversicherung (klassisch und fondsgebunden)

Versicherer weisen mehrere Werte aus: das Deckungskapital, den Rückkaufswert und den Übertragungswert. Der Übertragungswert kann unter dem Deckungskapital liegen, aus drei Gründen:

Beitragsgarantie und Übertragungswert sind zwei verschiedene DingeDie Garantie sichert zu Rentenbeginn mindestens Beiträge plus Zulagen. Sie gilt nicht für den Übertrag zwischendurch. Wer überträgt, nimmt den Übertragungswert mit, nicht die Garantie.

Was die Differenz für die Rechnung bedeutet

Zwei Verträge mit gleichem Deckungskapital können unterschiedliche Übertragungswerte haben. Für einen Vergleich zählt nur der Übertragungswert: Er ist das Startkapital im neuen Depot. Die Beispielrechnung im Wechsel-Check arbeitet deshalb mit dem Übertragungswert, nicht mit dem Guthaben.

So bekommen Sie die Zahl

Der Übertragungswert steht bei vielen Versicherern in der Standmitteilung, bei anderen nur auf Anfrage. Sie haben Anspruch auf Auskunft. Eine schriftliche Anfrage mit Vertragsnummer genügt; Vorlage unter Musterschreiben.

Kurz gefragt

Können Fondsanteile ohne Verkauf übertragen werden?

Nein. Es wird der Geldwert übertragen; das gilt für alle Vertragstypen.

Ist der Unterschied zwischen Guthaben und Übertragungswert eine Wechselgebühr?

Nein. Wechselgebühren sind auf 150 Euro gedeckelt. Der Unterschied kommt aus der Kalkulation des Vertrags, vor allem aus bereits verrechneten Abschlusskosten.

Was Sie jetzt prüfen können

  • Welchen Übertragungswert nennt Ihr Versicherer, und wie weit liegt er unter dem Deckungskapital?
  • Wie alt ist der Vertrag – sind die Abschlusskosten bereits vollständig verrechnet (meist nach fünf Jahren)?
  • Wie behandelt Ihr Vertrag Überschüsse und Bewertungsreserven beim Anbieterwechsel?
Quellen
  • Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §§ 169 ff. zu Rückkaufswert und Abschlusskosten
  • Vertragsbedingungen und Standmitteilungen großer Riester-Versicherer

Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.