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Ratgeber · Sonderfall

Wohn-Riester: Warum der Fall anders ist

Stand: 25. August 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten · Information, keine Beratung

Wohn-Riester (Eigenheimrente) funktioniert grundlegend anders als ein Riester-Sparvertrag: Das geförderte Kapital ist in der Immobilie oder im Bauspardarlehen gebunden. Deshalb passen die Übertragungsregeln nicht eins zu eins.

Drei Konstellationen

KonstellationWo ist das KapitalStand zum Übertrag
Riester-Bausparvertrag in der Ansparphase, noch nicht für Wohnen verwendetAls Guthaben beim BausparkasseEs liegt ein übertragbares Altersvorsorgevermögen vor; die allgemeinen Übertragungsregeln sind anwendbar
Kapital wurde entnommen oder Darlehen wird getilgt (Wohnförderkonto läuft)In der Immobilie; das Wohnförderkonto beim Finanzamt zählt die geförderten BeträgeKein Guthaben, das übertragen werden könnte. Die Veröffentlichungen widersprechen sich, ob und wie das Wohnförderkonto in das neue System überführt wird
Immobilie verkauft, Wohnförderkonto bestehtFörderung muss reinvestiert oder versteuert werdenEine Reinvestition in ein Altersvorsorgedepot wird in Fachbeiträgen diskutiert; eine gesicherte Verwaltungsregel liegt noch nicht vor

Was das Wohnförderkonto ist

Ein fiktives Konto beim Finanzamt, auf dem alle Zulagen und steuerlich geförderten Beiträge gesammelt werden, die für die Immobilie verwendet wurden. Es wird jährlich mit 2 Prozent verzinst und ab Rentenbeginn nachgelagert besteuert – entweder verteilt bis zum 85. Lebensjahr oder auf einmal mit 30 Prozent Abschlag. Diese Besteuerung bleibt bestehen, unabhängig von der Reform.

Was im neuen System vorgesehen ist

Das Altersvorsorgedepot sieht eine förderunschädliche Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum und energetische Sanierung vor. Anders als bei Wohn-Riester ist diese Funktion nicht für jeden Anbieter Pflicht. Wer das Depotkapital später für eine Immobilie einsetzen will, kann bei der Anbieterwahl darauf achten, ob die Wohnentnahme angeboten wird.

Stand der DingeFür laufende Wohn-Riester-Verträge mit genutzter Förderung gibt es zum Übertrag keine gesicherte Regel. Diese Seite wird aktualisiert, sobald BMF oder ZfA Verwaltungsvorschriften veröffentlichen. Bis dahin ist die Auskunft der eigenen Bausparkasse oder des Darlehensgebers die belastbarste Quelle.

Kurz gefragt

Ich habe einen Riester-Bausparvertrag, aber noch nichts entnommen. Gilt der Übertrag?

Nach den allgemeinen Regeln ja – es handelt sich um ein Altersvorsorgeguthaben. Die Bausparkasse kann bestätigen, welchen Übertragungswert sie ansetzt.

Was passiert mit meinem Wohnförderkonto, wenn ich nichts tue?

Nichts ändert sich. Es wird weiter verzinst und ab Rentenbeginn wie bisher besteuert.

Was Sie jetzt prüfen können

  • Wurde aus Ihrem Vertrag bereits Kapital für Wohnzwecke entnommen?
  • Welchen Stand hat Ihr Wohnförderkonto laut letzter Mitteilung des Finanzamts?
  • Bietet der Anbieter, den Sie erwägen, die Wohnentnahme im Altersvorsorgedepot an?
Quellen
  • Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
  • Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
  • § 92a EStG (Wohnförderkonto), Stand 2026
  • Fachbeiträge zum Wohn-Riester-Übertrag, Mai bis Juni 2026 (widersprüchlich)

Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.