Zulagen beim Übertrag: Was bleibt, was im Übertragungsjahr entfällt
Die häufigste Sorge beim Übertrag ist der Verlust der Zulagen. Sie ist unbegründet – mit einer Ausnahme, die keine Kürzung ist, sondern eine Doppelzählung verhindert.
Was erhalten bleibt
Der Übertrag auf ein Altersvorsorgedepot ist eine förderunschädliche Verwendung. Alle Grundzulagen, Kinderzulagen, Berufseinsteiger-Boni und Steuervorteile, die Sie seit Vertragsbeginn erhalten haben, bleiben im übertragenen Kapital enthalten und müssen nicht zurückgezahlt werden. Das Zulagenkonto bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) wird fortgeführt; Ihre Zulagennummer bleibt.
Was im Übertragungsjahr gilt
Das übertragene Kapital wird im Jahr des Übertrags nicht erneut gefördert. Das ist logisch: Es wurde in den Vorjahren bereits gefördert und wird nicht ein zweites Mal als Beitrag gezählt. Laufende Beiträge, die Sie ab 2027 in das Altersvorsorgedepot einzahlen, werden dagegen im selben Jahr nach den neuen Regeln gefördert.
| Position | Riester (bis 2026) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € bei 4 % des Vorjahresbruttos (max. 2.100 € Beitrag inkl. Zulagen) | 50 % auf die ersten 360 € Beitrag (180 €) plus 25 % auf 360–1.800 € (360 €) = max. 540 € |
| Kinderzulage | 300 € je Kind (ab 2008 geboren), 185 € für ältere Kinder | 100 % des Beitrags bis 300 € je kindergeldberechtigtem Kind |
| Berufseinsteiger | 200 € einmalig unter 25 | 200 € einmalig unter 25 |
| Mindestbeitrag für volle Zulage | 4 % des Vorjahresbruttos abzgl. Zulagen, mind. 60 € | Mindestens 120 € im Jahr; volle Grundzulage bei 1.800 € |
| Steuerlicher Höchstbetrag | 2.100 € Sonderausgaben | 6.840 € Sonderausgaben; Günstigerprüfung Zulage vs. Steuer |
| Geförderter Personenkreis | Pflichtversicherte, Beamte, mittelbar Berechtigte | zusätzlich Selbstständige und Freiberufler |
Die Tabelle zeigt Regeln, keine Ergebnisse. Für die Familiensituation mit Kindern und geringem Einkommen fällt der Vergleich anders aus als für einen Alleinstehenden mit hohem Einkommen. Der Vergleich in Zahlen rechnet drei Situationen durch.
Kurz gefragt
Muss ich beim neuen Anbieter einen neuen Zulagenantrag stellen?
Ja. Der Dauerzulagenantrag wird beim neuen Anbieter gestellt; die Zulagennummer bleibt dieselbe.
Bekomme ich für 2027 Zulagen, wenn ich im Laufe des Jahres übertrage?
Für die Beiträge, die Sie 2027 einzahlen, ja. Für das übertragene Altkapital nicht.
Was Sie jetzt prüfen können
- Wie hoch sind die bisher erhaltenen Zulagen laut Standmitteilung?
- Liegt Ihr Dauerzulagenantrag beim bisherigen Anbieter vor?
- Wie viele kindergeldberechtigte Kinder haben Sie, und wie lange noch?
- Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.