Was die Förderung bringt – für drei Familien durchgerechnet
Die Regeln zur Förderung stehen auf einer eigenen Seite. Hier stehen nur Zahlen: dieselbe Person, derselbe Beitrag, beide Systeme. Ohne Bewertung.
Annahmen für alle drei Fälle: Beitrag ab 2027, keine Berufseinsteiger-Boni, Kinder kindergeldberechtigt, Steuervorteil nur grob angegeben (die Günstigerprüfung entscheidet im Einzelfall). Alle Beträge pro Jahr.
Fall A: Alleinstehend, 60.000 € brutto, 150 € Monatsbeitrag (1.800 € im Jahr)
| Riester | Altersvorsorgedepot | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € (Mindesteigenbeitrag 4 % = 2.400 € abzgl. Zulage ≈ 2.225 €; bei 1.800 € Beitrag wird die Zulage anteilig gekürzt: ≈ 141 €) | 180 € + 360 € = 540 € |
| Kinderzulage | – | – |
| Zulagen gesamt | ≈ 141 € | 540 € |
| Steuerlicher Effekt (grob, Grenzsteuersatz ≈ 35 %) | Sonderausgaben bis 2.100 €: Vorteil ≈ 630 €, davon Zulage abgezogen → ≈ 490 € zusätzlich | Sonderausgaben bis 6.840 €: bei 1.800 € Beitrag ≈ 630 €, Günstigerprüfung gegen 540 € Zulage → ≈ 90 € zusätzlich |
| Förderung gesamt (grob) | ≈ 630 € | ≈ 630 € |
Bei diesem Einkommen und Beitrag liegen beide Systeme nahe beieinander, weil bei Riester der Steuervorteil die kleine Zulage ausgleicht. Der Unterschied wächst mit dem Beitrag: Im Altersvorsorgedepot sind bis 6.840 € steuerlich absetzbar, bei Riester 2.100 €.
Fall B: Familie, 45.000 € brutto, zwei Kinder, 100 € Monatsbeitrag (1.200 € im Jahr)
| Riester | Altersvorsorgedepot | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € (Mindesteigenbeitrag 4 % = 1.800 € abzgl. 775 € Zulagen = 1.025 €; 1.200 € Beitrag reicht → volle Zulage) | 180 € + 25 % × 840 € = 390 € |
| Kinderzulage | 2 × 300 € = 600 € | bis 300 € je Kind, in Höhe des Beitrags: 2 × 300 € = 600 € (wenn der Beitrag dafür reicht) |
| Zulagen gesamt | 775 € | 990 € |
Wie die Kinderzulage im neuen System genau auf den Beitrag angerechnet wird (ob je Kind zusätzliche 300 € Beitrag nötig sind oder die Grundförderung mitzählt), ergibt sich aus den Verwaltungsvorschriften, die noch nicht vollständig vorliegen. Diese Zeile wird aktualisiert.
Fall C: Geringverdienerin, 18.000 € brutto, zwei Kinder, 25 € Monatsbeitrag (300 € im Jahr)
| Riester | Altersvorsorgedepot | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € (Mindesteigenbeitrag 4 % = 720 € abzgl. 775 € Zulagen → Sockelbeitrag 60 € reicht) | 50 % × 300 € = 150 € |
| Kinderzulage | 600 € | bis 300 € je Kind, begrenzt durch den Beitrag: hier ≈ 300 € (Beitrag 300 € insgesamt) |
| Zulagen gesamt | 775 € | ≈ 450 € |
Hier zeigt sich der strukturelle Unterschied: Die Riester-Kinderzulage ist eine feste Summe ab dem Sockelbeitrag, die neue Förderung ist beitragsproportional. Bei sehr kleinen Beiträgen und mehreren Kindern liegt die alte Summe höher; ab welchem Beitrag sich das umkehrt, hängt von der Zahl der Kinder ab.
Was Sie jetzt prüfen können
- Welchen Beitrag zahlen Sie tatsächlich pro Jahr, und erreichen Sie damit den Mindesteigenbeitrag im Riester-Vertrag?
- Wie viele kindergeldberechtigte Kinder haben Sie, und bis wann?
- Nutzen Sie den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung bereits?
- Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Eigene Berechnung nach den veröffentlichten Fördersätzen; Steuereffekte vereinfacht
Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.