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Ratgeber · Fristen

Zeitplan: Was Sie 2026 tun können, was erst 2027 geht – und die zwei Fristen, die zählen

Stand: 25. August 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten · Information, keine Beratung

Der Kalender ist kürzer, als er aussieht: Vor dem 1. Januar 2027 kann noch nichts übertragen werden. Danach gibt es keine Frist, die Sie verpassen können. Zwei Zeitpunkte sind trotzdem relevant.

Bis 31. Dezember 2026

Ab 1. Januar 2027

Die zwei Zeitpunkte, die eine Rolle spielen

1. Der Beginn der Auszahlung

Wer vor dem 1. Januar 2027 in die Auszahlungsphase eintritt, bleibt in der Riester-Logik: höchstens 30 Prozent als Einmalbetrag, der Rest als lebenslange Rente. Wer die Auszahlung nach einem Übertrag ins Altersvorsorgedepot beginnt, kann zwischen Auszahlungsplan (mindestens bis 85), lebenslanger Rente und einer Kombination mit Einmalzahlung wählen. Für rentennahe Sparer ist das der wichtigste Termin. Eigene Seite dazu.

2. Das Übertragungsjahr

Das übertragene Kapital wird im Jahr des Übertrags nicht erneut gefördert. Laufende Beiträge in das neue Depot werden dagegen im selben Jahr gefördert. Der Zeitpunkt innerhalb des Jahres 2027 ändert daran nichts; es geht nur darum, dass das Altkapital nicht doppelt gezählt wird.

Keine Frist für den ÜbertragEs gibt kein Zeitfenster, nach dem der Übertrag nicht mehr möglich wäre. Wer 2027 abwartet, wie die Anbieter das Verfahren umsetzen, verliert dadurch keine Option.

Kurz gefragt

Kann ich das Depot schon 2026 eröffnen?

Nein, die Anbieter dürfen Altersvorsorgedepots erst ab 1. Januar 2027 anbieten. Vorregistrierungen sind Interessensbekundungen, keine Eröffnung.

Bis wann muss der Übertrag beantragt sein?

Es gibt keine Frist. Der Übertrag ist ab 2027 dauerhaft möglich.

Was Sie jetzt prüfen können

  • Wann beginnt laut Vertrag Ihre Auszahlungsphase, und lässt sie sich verschieben?
  • Bietet Ihr Wunsch-Anbieter für das Altersvorsorgedepot eine Vorregistrierung an?
  • Haben Sie den Dauerzulagenantrag für Ihren bestehenden Vertrag gestellt (sonst fehlen Zulagen für 2026)?
Quellen
  • Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
  • Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
  • Veröffentlichungen von Anbietern (Allianz, ING, MLP, Union Investment) zur Umsetzung, Stand Juli/August 2026

Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.