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Ratgeber · Sicherung

Grundsicherung: Was vom Guthaben geschützt ist

Stand: 25. August 2026 · Lesezeit ca. 3 Minuten · Information, keine Beratung

Für Menschen mit kleinem Einkommen war bei Riester die Frage entscheidend: Bleibt vom Ersparten etwas übrig, wenn ich im Alter Grundsicherung brauche? Die Antwort gilt für beide Systeme, mit einem Vorbehalt.

Ansparphase

Zertifiziertes Altersvorsorgevermögen ist beim Bürgergeld (SGB II) und bei der Sozialhilfe geschütztes Vermögen: Es darf nicht angerechnet oder zur Verwertung verlangt werden, solange es im geförderten Vertrag bleibt. Das gilt für Riester-Verträge und – als zertifizierte Altersvorsorgeverträge – für das Altersvorsorgedepot in allen drei Kategorien. Der Übertrag ändert daran nichts.

Auszahlungsphase

Seit 2018 gibt es bei der Grundsicherung im Alter einen Freibetrag für Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge: 100 Euro monatlich pauschal plus 30 Prozent des übersteigenden Betrags, gedeckelt auf die Hälfte des Regelbedarfs der Stufe 1. Er gilt für Riester-Renten, Betriebsrenten und Basisrenten. Nach dem Reformgesetz erfasst er auch Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot; die Umsetzung im SGB XII ist Teil des Gesetzespakets.

Monatliche AuszahlungFreibetrag (Beispiel, Stand 2026)Angerechnet
100 €100 €0 €
200 €130 €70 €
400 €190 €210 €

Was offen ist

Wie ein Auszahlungsplan mit veränderlichen Raten oder ein Einmalbetrag von 30 Prozent im Rahmen der Grundsicherung behandelt wird, ergibt sich aus Verwaltungsanweisungen, die noch nicht vorliegen. Für die lebenslange Rente ist die Lage eindeutig.

Schutz gegenüber GläubigernRiester-Guthaben ist bis zur Höhe der geförderten Beiträge auch pfändungsgeschützt. Für das Altersvorsorgedepot sieht das Reformgesetz denselben Schutz für gefördertes Vermögen vor.

Kurz gefragt

Wird mein Riester-Guthaben angerechnet, wenn ich vor der Rente Bürgergeld beziehe?

Nein, solange es im geförderten Vertrag bleibt. Das gilt auch nach Übertrag ins Altersvorsorgedepot.

Lohnt sich Vorsorge, wenn ich im Alter voraussichtlich Grundsicherung brauche?

Das ist eine Bewertungsfrage, die diese Seite nicht beantwortet. Die Fakten: Der Freibetrag lässt von einer kleinen Zusatzrente einen Teil unangetastet; die Zahlen stehen oben.

Was Sie jetzt prüfen können

  • Wie hoch wird Ihre gesetzliche Rente voraussichtlich sein (Renteninformation)?
  • Welche monatliche Auszahlung ergibt sich aus Ihrem Guthaben – Rentenfaktor oder Auszahlungsplan?
  • Enthält Ihr Vertrag ungeförderte Anteile (die anders behandelt werden)?
Quellen
  • § 12 SGB II und § 90 SGB XII (Vermögensschutz)
  • § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII (Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge)
  • Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
  • § 97 EStG (Pfändungsschutz)

Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.