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Ratgeber · Hinterbliebene

Was im Todesfall mit dem Guthaben passiert

Stand: 25. August 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten · Information, keine Beratung

Die Frage „Was bleibt meiner Familie?“ wird in den Vertragsbedingungen meist klein gedruckt beantwortet. Sie ist einer der größeren Unterschiede zwischen Riester-Versicherung, Riester-Sparplan und Altersvorsorgedepot.

Ansparphase

VertragWas Hinterbliebene erhaltenFörderung
Riester-RentenversicherungMeist das Vertragsguthaben oder die Beitragssumme, je nach Bedingungen; teils nur bei vereinbartem HinterbliebenenschutzZulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, es sei denn, der Ehepartner übernimmt das Guthaben in einen eigenen zertifizierten Vertrag
Riester-Fonds- oder BanksparplanDas Guthabenwie oben: Rückforderung, außer bei Übernahme durch den Ehepartner
AltersvorsorgedepotDas Depotvermögen wird vererbtGefördertes Kapital: Übernahme durch den Ehepartner in ein eigenes Altersvorsorgedepot förderunschädlich; sonst Rückzahlung der Förderung, das Übrige geht an die Erben

Auszahlungsphase

Was das für den Übertrag bedeutet

Wer aus einer Riester-Versicherung ins Altersvorsorgedepot überträgt und später den Auszahlungsplan wählt, macht das Kapital vererbbar – und gibt dafür den lebenslangen Schutz auf. Wer die lebenslange Rente behält, sichert sich selbst, nicht die Erben. Beides sind Entscheidungen über Risiko, nicht über Rendite; der Rentenfaktor-Text zeigt die Größenordnungen.

ErbschaftsteuerVererbtes Altersvorsorgevermögen unterliegt der Erbschaftsteuer nach den allgemeinen Freibeträgen (Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro). Zusätzlich wird das geförderte Kapital bei den Erben einkommensteuerlich nachgelagert erfasst, sofern es nicht förderunschädlich übernommen wird.

Kurz gefragt

Bekommen meine Kinder das Riester-Guthaben, wenn ich vor Rentenbeginn sterbe?

Bei Sparplänen das Guthaben, bei Versicherungen je nach Bedingungen; die Förderung wird in beiden Fällen zurückgefordert, weil Kinder das Guthaben nicht förderunschädlich übernehmen können.

Kann mein Ehepartner mein Altersvorsorgedepot übernehmen?

Ja, in ein eigenes zertifiziertes Altersvorsorgedepot – dann bleibt die Förderung erhalten.

Was Sie jetzt prüfen können

  • Welche Todesfallleistung nennen Ihre Vertragsbedingungen für die Ansparphase?
  • Ist eine Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente vereinbart, und was kostet sie im Rentenfaktor?
  • Wer soll im Fall der Fälle das Kapital erhalten – und kann diese Person es förderunschädlich übernehmen?
Quellen
  • Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
  • § 93 EStG (schädliche Verwendung, Ausnahme Ehepartner)
  • § 3 Nr. 55c EStG (Übertragung auf den Ehepartner)
  • Versicherungsbedingungen großer Riester-Anbieter zur Todesfallleistung

Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.