Was im Todesfall mit dem Guthaben passiert
Die Frage „Was bleibt meiner Familie?“ wird in den Vertragsbedingungen meist klein gedruckt beantwortet. Sie ist einer der größeren Unterschiede zwischen Riester-Versicherung, Riester-Sparplan und Altersvorsorgedepot.
Ansparphase
| Vertrag | Was Hinterbliebene erhalten | Förderung |
|---|---|---|
| Riester-Rentenversicherung | Meist das Vertragsguthaben oder die Beitragssumme, je nach Bedingungen; teils nur bei vereinbartem Hinterbliebenenschutz | Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, es sei denn, der Ehepartner übernimmt das Guthaben in einen eigenen zertifizierten Vertrag |
| Riester-Fonds- oder Banksparplan | Das Guthaben | wie oben: Rückforderung, außer bei Übernahme durch den Ehepartner |
| Altersvorsorgedepot | Das Depotvermögen wird vererbt | Gefördertes Kapital: Übernahme durch den Ehepartner in ein eigenes Altersvorsorgedepot förderunschädlich; sonst Rückzahlung der Förderung, das Übrige geht an die Erben |
Auszahlungsphase
- Lebenslange Rente (Riester oder AVD): endet mit dem Tod. Was übrig ist, verbleibt beim Versicherer – außer es wurde eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart, die den Rentenfaktor senkt.
- Auszahlungsplan (AVD, bis 85): Das noch nicht ausgezahlte Kapital wird vererbt. Der Ehepartner kann es förderunschädlich in ein eigenes Altersvorsorgedepot übernehmen; sonst gelten die Förderrückzahlungsregeln für den geförderten Teil.
- Nach 85, bei vereinbarter Restverrentung: wie bei der lebenslangen Rente.
Was das für den Übertrag bedeutet
Wer aus einer Riester-Versicherung ins Altersvorsorgedepot überträgt und später den Auszahlungsplan wählt, macht das Kapital vererbbar – und gibt dafür den lebenslangen Schutz auf. Wer die lebenslange Rente behält, sichert sich selbst, nicht die Erben. Beides sind Entscheidungen über Risiko, nicht über Rendite; der Rentenfaktor-Text zeigt die Größenordnungen.
Kurz gefragt
Bekommen meine Kinder das Riester-Guthaben, wenn ich vor Rentenbeginn sterbe?
Bei Sparplänen das Guthaben, bei Versicherungen je nach Bedingungen; die Förderung wird in beiden Fällen zurückgefordert, weil Kinder das Guthaben nicht förderunschädlich übernehmen können.
Kann mein Ehepartner mein Altersvorsorgedepot übernehmen?
Ja, in ein eigenes zertifiziertes Altersvorsorgedepot – dann bleibt die Förderung erhalten.
Was Sie jetzt prüfen können
- Welche Todesfallleistung nennen Ihre Vertragsbedingungen für die Ansparphase?
- Ist eine Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente vereinbart, und was kostet sie im Rentenfaktor?
- Wer soll im Fall der Fälle das Kapital erhalten – und kann diese Person es förderunschädlich übernehmen?
- Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
- § 93 EStG (schädliche Verwendung, Ausnahme Ehepartner)
- § 3 Nr. 55c EStG (Übertragung auf den Ehepartner)
- Versicherungsbedingungen großer Riester-Anbieter zur Todesfallleistung
Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.