Selbstständige: ab 2027 erstmals förderfähig
Der Kreis der Förderberechtigten wird 2027 erweitert: Selbstständige und Freiberufler, die bisher nur über einen Ehepartner mittelbar riestern konnten, sind im neuen System unmittelbar förderberechtigt.
Was bisher galt
Riester war an die gesetzliche Rentenversicherungspflicht gekoppelt: gefördert wurden Pflichtversicherte, Beamte und – mittelbar – deren Ehepartner. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht (Freiberufler, Gewerbetreibende, Kammerberufe mit Versorgungswerk) blieben außen vor, es sei denn, der Ehepartner war unmittelbar berechtigt.
Was ab 2027 gilt
- Unmittelbar förderberechtigt ist, wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist – Selbstständige eingeschlossen.
- Dieselbe Förderung wie für alle: bis 540 Euro Grundzulage, Kinderzulage, Sonderausgabenabzug bis 6.840 Euro mit Günstigerprüfung.
- Mindestbeitrag 120 Euro im Jahr; kein Mindesteigenbeitrag in Prozent des Einkommens mehr.
Drei typische Ausgangslagen
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Selbstständig, bisher kein Riester | Ab 2027 Altersvorsorgedepot eröffnen; kein Übertrag nötig. Für die Auswahl der Kategorie: die drei Kategorien. |
| Mittelbar berechtigt über den Ehepartner, eigener Riester-Vertrag | Der Vertrag hat Bestandsschutz; ab 2027 ist die eigene unmittelbare Förderung möglich. Übertrag oder Weiterführen nach den allgemeinen Regeln. |
| Früher angestellt (mit Riester), jetzt selbstständig | Der alte Vertrag läuft weiter, war aber als Nicht-Pflichtversicherter zuletzt ohne Zulagen. Ab 2027 wieder förderfähig – im Vertrag (falls der Anbieter die neue Systematik anbietet) oder nach Übertrag. |
Kurz gefragt
Kann ich als Selbstständiger ab 2027 meinen alten Riester-Vertrag mit Zulagen weiterführen?
Ja, wenn der Anbieter die neue Fördersystematik im Vertrag anbietet – oder nach Übertrag in ein Altersvorsorgedepot.
Gibt es im neuen System noch den Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent?
Nein. Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro im Jahr; die Zulage richtet sich nach dem Beitrag.
Was Sie jetzt prüfen können
- Sind Sie derzeit unmittelbar, mittelbar oder gar nicht förderberechtigt?
- Haben Sie einen alten Riester-Vertrag aus angestellter Zeit, der ohne Zulagen weiterläuft?
- Nutzen Sie bereits eine Basisrente?
- Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
- § 79 EStG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes (Förderberechtigte)
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.