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Ratgeber · Selbstständige

Selbstständige: ab 2027 erstmals förderfähig

Stand: 25. August 2026 · Lesezeit ca. 3 Minuten · Information, keine Beratung

Der Kreis der Förderberechtigten wird 2027 erweitert: Selbstständige und Freiberufler, die bisher nur über einen Ehepartner mittelbar riestern konnten, sind im neuen System unmittelbar förderberechtigt.

Was bisher galt

Riester war an die gesetzliche Rentenversicherungspflicht gekoppelt: gefördert wurden Pflichtversicherte, Beamte und – mittelbar – deren Ehepartner. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht (Freiberufler, Gewerbetreibende, Kammerberufe mit Versorgungswerk) blieben außen vor, es sei denn, der Ehepartner war unmittelbar berechtigt.

Was ab 2027 gilt

Drei typische Ausgangslagen

SituationWas gilt
Selbstständig, bisher kein RiesterAb 2027 Altersvorsorgedepot eröffnen; kein Übertrag nötig. Für die Auswahl der Kategorie: die drei Kategorien.
Mittelbar berechtigt über den Ehepartner, eigener Riester-VertragDer Vertrag hat Bestandsschutz; ab 2027 ist die eigene unmittelbare Förderung möglich. Übertrag oder Weiterführen nach den allgemeinen Regeln.
Früher angestellt (mit Riester), jetzt selbstständigDer alte Vertrag läuft weiter, war aber als Nicht-Pflichtversicherter zuletzt ohne Zulagen. Ab 2027 wieder förderfähig – im Vertrag (falls der Anbieter die neue Systematik anbietet) oder nach Übertrag.
Basisrente bleibt eine eigene SchichtWer als Selbstständiger eine Rürup-/Basisrente hat, behält sie; sie ist nicht Teil der Reform und kann nicht übertragen werden. Beides lässt sich nebeneinander nutzen.

Kurz gefragt

Kann ich als Selbstständiger ab 2027 meinen alten Riester-Vertrag mit Zulagen weiterführen?

Ja, wenn der Anbieter die neue Fördersystematik im Vertrag anbietet – oder nach Übertrag in ein Altersvorsorgedepot.

Gibt es im neuen System noch den Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent?

Nein. Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro im Jahr; die Zulage richtet sich nach dem Beitrag.

Was Sie jetzt prüfen können

  • Sind Sie derzeit unmittelbar, mittelbar oder gar nicht förderberechtigt?
  • Haben Sie einen alten Riester-Vertrag aus angestellter Zeit, der ohne Zulagen weiterläuft?
  • Nutzen Sie bereits eine Basisrente?
Quellen
  • Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
  • § 79 EStG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes (Förderberechtigte)
  • Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge

Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.