Steuern in der Auszahlung: nachgelagert, in beiden Systemen
Beim Übertrag ändert sich steuerlich weniger, als viele erwarten. Beide Systeme folgen demselben Prinzip: In der Ansparphase Förderung, in der Auszahlung volle Besteuerung als Einkommen. Die Unterschiede liegen in den Auszahlungsformen, nicht im Steuersatz.
Das Prinzip: nachgelagerte Besteuerung
Geförderte Beiträge und Zulagen wurden in der Ansparphase steuerlich begünstigt; dafür sind die Auszahlungen im Alter voll steuerpflichtig – als „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG, mit dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Jahres. Das gilt für die Riester-Rente und für das Altersvorsorgedepot gleichermaßen. Der Übertrag selbst löst keine Steuer aus.
Was die Auszahlungsform steuerlich bewirkt
| Form | Besteuerung | Zu beachten |
|---|---|---|
| Lebenslange Rente | Jede Monatsrente voll steuerpflichtig im Jahr des Zuflusses | Gleichmäßig verteilt; meist niedriger Steuersatz im Alter |
| Auszahlungsplan (AVD, bis 85) | Jede Auszahlung voll steuerpflichtig; Erträge werden im Plan nicht gesondert besteuert | Höhe der Raten beeinflusst den Steuersatz; lässt sich innerhalb der Regeln gestalten |
| Einmalbetrag (bis 30 Prozent) | Voll steuerpflichtig im Jahr der Auszahlung | Kann die Progression in diesem Jahr deutlich anheben; die Fünftelregelung ist für geförderte Altersvorsorge nach der Rechtsprechung in der Regel nicht anwendbar |
Was in beiden Systemen gleich bleibt
- Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei – keine Abgeltungsteuer auf Fondsgewinne im Riester-Vertrag oder im Altersvorsorgedepot.
- Ungeförderte Beitragsanteile (etwa Beiträge über der Förderhöchstgrenze) werden in der Auszahlung nur mit dem Ertragsanteil besteuert; das ist anbieterseitig zu trennen.
- Der Übertrag ist keine schädliche Verwendung: keine Rückforderung von Zulagen oder Steuervorteilen.
Was sich unterscheidet
Der Sonderausgabenabzug in der Ansparphase ist im neuen System höher (bis 6.840 Euro statt 2.100 Euro), und mit der Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt, ob Zulage oder Abzug mehr bringt. In der Auszahlung eröffnet der Auszahlungsplan Gestaltung über die Höhe der Raten, die eine lebenslange Rente nicht bietet. Steuerliche Details der Auszahlungspläne folgen mit den Verwaltungsvorschriften.
Kurz gefragt
Löst der Übertrag Steuern aus?
Nein. Der Übertrag zwischen zertifizierten Verträgen ist steuerneutral.
Wird die Einmalzahlung mit der Fünftelregelung begünstigt?
Für geförderte Altersvorsorge nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in der Regel nicht; die volle Besteuerung im Auszahlungsjahr ist der Normalfall.
Was Sie jetzt prüfen können
- Sind Sie im Alter voraussichtlich gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert?
- Welche anderen Einkünfte erwarten Sie im Rentenalter – bestimmt den Steuersatz auf die Auszahlung?
- Enthält Ihr Vertrag ungeförderte Beitragsanteile?
- § 22 Nr. 5 EStG (Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen)
- Altersvorsorgereformgesetz (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge), Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026; BT-Drs. 21/4088 und 21/4996
- BFH-Rechtsprechung zur Fünftelregelung bei Riester-Kapitalauszahlungen
Diese Seite informiert allgemein über gesetzliche Regeln. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und spricht keine Empfehlung für einen einzelnen Vertrag aus. Für eine persönliche Einschätzung eignen sich die Verbraucherzentralen oder zugelassene Beraterinnen und Berater – wo Sie Beratung bekommen.