Paragraphen-Navigator · Einkommensteuergesetz (EStG) – Auszug

§ 83 Altersvorsorgezulage

Gesetzestext: gesetze-im-internet.de, Stand laut Dokument: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862; · Original

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.

Klartext

Was das für den Übertrag heißt

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