Paragraphen-Navigator · Einkommensteuergesetz (EStG) – Auszug

§ 98 Rechtsweg

Gesetzestext: gesetze-im-internet.de, Stand laut Dokument: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862; · Original

In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die auf Grund des Abschnitts XI ergehenden Verwaltungsakte ist der Finanzrechtsweg gegeben.

Klartext

Was das für den Übertrag heißt

Zu diesem Paragraphen ist noch keine Klartext-Regel hinterlegt.

Zuordnung redaktionell. Vollständiger Regelkatalog: Gesetz im Klartext.

Weitere Paragraphen