Paragraphen-Navigator · Einkommensteuergesetz (EStG) – Auszug

§ 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

Gesetzestext: gesetze-im-internet.de, Stand laut Dokument: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862; · Original

Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).

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